Nun war es endlich so weit. Fast 8 Monate intensives Training waren vorüber und wir fühlten uns auf die bevorstehenden Gebrauchshundeprüfungen super vorbereitet.
Für die VPS haben wir beim Verein VzZP Württemberg e.V. gemeldet, dem das rührige Ehepaar Arnold und Margit Huttelmaier vorsteht.
Da
die Prüfung in heimischen Gefilde stattfand konnte zu „normaler“ Zeit aufgestanden und zur Prüfung gefahren werden. Treffpunkt mit Abgabe und Kontrolle der Papiere war um 7:30 Uhr im 20 km
entfernten Gasthof Ochsen in Vellberg.
Insgesamt waren fünf Gespanne am Start. Mit uns hatten noch Annette Badelt-Vogt mit ihrer Flathündin „Flatgold's Brenda too hot to handle“, Claudia Breitgoff mit ihrem Chesapeake-Bay-Retriever-Rüden „Sea'n Land Cherokee“ und Franziska Veit mit ihrer Deutsch-Langhaarhündin „Gretha von Alt-Hümmling“zur Prüfung gemeldet. Das Prüfungsgelände für´s Wasser war der Dillenweiher nahe Bühlertann, für die Wald- und Feldfächer das im Jagdbezirk von Bühlerzell gelegene Revier von Alfred Baumhauer.
Nachdem im „Ochsen“ die Richterbesprechung, für uns ungewohnt und wohl auch nicht ganz PO-Konform, ohne die Hundeführer abgehalten wurde, ging es an den Dillenweier zum Fach Wasser. Eine Auslosung der Startnummern fand auch nicht statt, so dass nach der VPS-Nennliste gestartet werden musste.
Gerichtet wurde in 2 Gruppen unter Prüfungsleiter Kuno Throm. Die Gruppe 1 bestand aus den drei Flats. Unsere Richter waren Andreas Gneithing (RO), Siegfried Heinold und Hans-Peter Wälti aus der Schweiz.
Da Kera auf der Nennliste ganz oben stand, waren wir die ersten, die zum Fach Wasser aufgerufen wurden. Los ging es mit dem Teil „Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer“. Hier soll der Hund auf einmaligen Befehl das Wasser annehmen und zum Stöbern gehen. Kera ging bzw. schwamm los und suchte den in ca. 10 m entfernten Schilfzipfel gründlich ab. Danach schwamm sie in den kleinen „Kanal“ und suchte dort. Als sie dort ebenfalls nichts fand, nahm sie sich die Halbinsel vor und suchte dort. Nachdem sie nichts gefunden hatte, schwamm sie wieder zu ihrem ersten Ansetzpunkt und „fragte“ nach, was jetzt zu tun sei. Ich wies sie dann auf die im See liegende kleine Insel ein. Diese wurde ebenfalls von ihr vollständig abgesucht. Auch umrundete sie einmal das Inselufer, um zu schauen, ob sich eine Ente dort gedrückt halten würde. Als sie wieder nicht fand, schwamm sie auf unsere Uferseite zurück und suchte dort. Von den Richtern wurde ich nun gebeten, Kera herzurufen und nochmals ans hinter der Insel liegende Ufer zu schicken. Kera schwamm sofort in die gezeigte Richtung und stöberte den Schilfgürtel durch, der ca. 50 m entfernt war. Auch hier wurde nichts gefunden. Ich wies sie dann nochmals ganz nach links ins Schilf zum suchen, was Kera auch tat. Kera musste sehr lange Stöberarbeit leisten, bis sich die Richter ein Bild machen konnten, denn aus den vorgesehenen 10 Minuten Stöberzeit waren fast 20 Minuten geworden.
Als nächstes wurde die Schußfestigkeit am Wasser geprüft, was keine Probleme bereitete. Ente wurde sichtig ausgeworfen, Kera zum Apport geschickt und über Hund und Ente auf´s Wasser geschossen. Kera pickte die Ente auf und brachte sie mir.
Danach war die Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer angesagt. Normalerweise soll hierfür der Hund 30 Meter schwimmen müssen bevor es zur Verlorensuche geht. Die Ente wurde, für uns nicht sichtig, auf das nahegelegene, kleine Halbinselchen geworfen, so dass ohne zu schwimmen die Ente gesucht werden musste. Kera fand und brachte sie mir.
Nun war das „Stöbern mit lebender Ente“ an der Reihe. Inzwischen war auch die Veterinärin vom LA SHA eingetroffen, die diese Arbeit - im Sinne des Tierschutzes - kontrollieren musste. Die Ente erhält hier an einer Schwinge eine Papiermanschette, die sich spätestens nach 15 Minuten vom Flügel ablösen soll. Die lebende Ente wurde für uns nicht sichtig ins Schilf ausgesetzt. Mir wurde vom Richter die Richtung angezeigt wo die Ente sein könnte und aufgefordert Kera zur Suche zu schicken. Ich setzte Kera an und schickte sie mit „Voran“ ins Schilf zur Suche. Kera suchte wieder den Schilfgürtel ab und schwamm danach in den kleinen Kanal. Dort fand Kera die Schwimmspur und drückte nach kurzer Zeit die Ente auf´s Wasser und verfolgte diese dann schwimmend in ca. 10 Meter Entfernung. Die Manschette hatte sich bereits abgelöst und ich sah wie die Ente aufsteigen und abstreichen wollte. Hier dachte ich „Kera, super gemacht!“ und ging in den jagdlichen Anschlag um die Ente, die in ca. 15 Meter von mir entfernt abhob, zu schießen. Als dies der Richter sah, schrie er „nicht Schießen“. Verdutzt nahm ich die Flinte runter und sicherte. Die Ente flog dann ca. 100 Meter zum Ende des Sees. Kera schwamm noch der Schwimmspur bis zu dem Punkt hinterher wo die Ente abhob. Hier suchte sie dann Blickkontakt zu mir und fragte was zu tun sei. Ich wollte sie gerade zum Ende des Sees einweisen als die Richter mich aufforderten meinen Stand zu verlassen. Ich sollte die 100 Meter zum „Landeplatz“ der Ente laufen und Kera dann übers Wasser zur Ente rufen. Also lief ich los und „zeigte“ mich, sofern es der Bewuchs hergab, ab und zu am Ufer, um mit Kera Blickkontakt zu halten. Am dortigen Platz angekommen, pfiff ich Kera in meine Nähe. Kera suchte das Ufer ab, fand wieder die Schwimmspur und drückte die Ente direkt vor mir aufs Wasser. Nun schrien die Richter „schießen, schießen, schießen …“. Ich zögerte jedoch, da die Ente nur ca. 3 Meter von mir und Kera ca. 1 Meter hinter der Ente war und wollte warten bis Kera aus der Gefahrenzone war bzw. die Ente wieder abstreichen würde. Die Aufforderungen der Richter nun zu schießen hörten nicht auf. Drei Mann hoch schrien unaufhörlich „schießen, schießen, schießen“. Kera blieb dran und die Ente hob einfach nicht ab. Als ich mich dann zum Schießen verleiten ließ, war Kera keine 2 Meter von der Ente entfernt. Wie befürchtet bekam Kera Schrot ab. Sie erschrak, drehte ab und kam zu mir aus dem Wasser und setzte sich „bei Fuß“. Kera war nur mit einem „Apport“ zu bewegen, um die Ente zu holen. – Die Prüfung war für uns gelaufen und ich sehr sauer auf die Richter. Gott sei Dank war Kera nicht groß verletzt worden.. – So ein Richterverhalten hatte ich noch nie erlebt!! Einem Einspruch hätte sicherlich stattgegeben werden müssen, denn die PO schreibt vor, dass (§ 19) „sichthetzen unerwünscht und schnellstmöglich zu beenden ist“ und (§27) „sobald der Hund die Ente aus der Deckung drückt und sichtig verfolgt, ist sie vom Führer oder einer dazu bestimmten berechtigten Person zu erlegen, wenn das ohne Gefährdung der Sicherheit möglich ist.“ Da aber die gesamte Prüfung noch anstand, verkniff ich mir den Einspruch zähneknirschend. Vor allem fand ich es Schade, dass die Richter wohl die PO nicht kannten bzw. umsetzen wollten. – Vielleicht auch wegen der anwesenden Veterinärin oder unserer Hunde wegen.
Als nächstes wurde Anne mit Jala zur Wasserprüfung gerufen. Anne wird das Erlebte demnächst aus ihrer Sicht schildern.
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Bericht des VzZP geht es hier. -> VzZP